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Stock Options und § 16 Abs 1 AngG

WirtschaftsrechtHeinz KrejciRdW 2003/348RdW 2003, 418 Heft 8 v. 18.8.2003

Aktienoptionen werden nicht jedem Arbeitnehmer einer AG angeboten. Die entsprechenden Programme wählen sorgfältig aus. Auch den Erwählten wird der Weg zur Gewinnchance nicht immer leicht gemacht. Geht es den Arbeitgebern doch darum, die Arbeitnehmer mit Hilfe des Aktienoptionsprogramms langfristig an das Unternehmen zu binden. Darum sind insbesondere auch lange Wartezeiten zu überwinden. Manche scheiden früher aus und wollen über§ 16 Abs 1 AngGwenigstens eine aliquoten Anteil an Aktienoptionen mitnehmen. Der folgende Beitrag prüft, ob solche Ansprüche gerechtfertigt sind.

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