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„Zukunftszinsen“ und das Zinsrechts-Änderungsgesetz 2002

WirtschaftsrechtClemens ThieleRdW 2003/350RdW 2003, 427 Heft 8 v. 18.8.2003

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen für die Zeit nach der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren über den gesetzlichen Zinssatz im Anwendungsbereich des§ 1333 Abs 2 ABGBhinausgehende Verzugszinsen zugesprochen werden können.

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