Das Entgelt für die Aufgabe eines im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechts an einer Liegenschaft führt zu sonstigen Einkünften iSd § 29 Z 3 EStG.
Das Entgelt für die Aufgabe eines im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechts an einer Liegenschaft führt zu sonstigen Einkünften iSd § 29 Z 3 EStG.