Wegen der massenweisen Versendung1) von Zahlungsaufforderungen für die Errichtung von Hyperlinks zur Website des Wetterdienstes „METEO-data“ hat der Fall auch in den Medien Niederschlag gefunden2). Ein Unternehmen, das dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, wurde von METEO-data geklagt, und nun hat der OGH seine Rechtsansicht dazu ausgeführt. Das Erkenntnis enthält einige wesentliche urheber- und wettbewerbsrechtliche Aspekte hinsichtlich der Verwendung von Hyperlinks im World Wide Web.