Am 1. 7. 2003 ist die Novelle des UrhG in Kraft getreten1). Abgesehen von dem neuen Zurverfügungstellungsrecht des§ 18abringt die Novelle eine Einschränkung der zulässigen Privatkopie. Die neue Rechtslage hat wesentliche Auswirkungen auf die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Internet-Tauschbörsen.