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Internet-Tauschbörsen nach der UrhG-Novelle

WirtschaftsrechtRAA Dr. Bettina StomperRdW 2003/299RdW 2003, 368 Heft 7 v. 15.7.2003

Am 1. 7. 2003 ist die Novelle des UrhG in Kraft getreten1)1) BG 6. 6. 2003 BGBl 32, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wurde (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003).. Abgesehen von dem neuen Zurverfügungstellungsrecht des§ 18abringt die Novelle eine Einschränkung der zulässigen Privatkopie. Die neue Rechtslage hat wesentliche Auswirkungen auf die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Internet-Tauschbörsen.

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