In einer vor kurzem ergangenen Entscheidung bewilligt der OGH die Firmenbucheintragung der verschmelzenden Umwandlung einer österreichischen GmbH auf ihren deutschen Alleingesellschafter gem§ 2 UmwG 1). Der OGH geht davon aus, dass bei einer grenzüberschreitenden verschmelzenden Umwandlung lediglich die Vorschriften des österreichischen Umwandlungsgesetzes eingehalten werden müssen. Mangels eines Eingriffes in die gesellschaftsrechtliche Organisationsstruktur der übernehmenden deutschen Gesellschaft bedarf es bei dieser keiner Anmeldung oder Eintragung der Umwandlung im ausländischen (im gegenständlichen Fall im deutschen) Handelsregister als Voraussetzung für die nach dem Gesellschaftsstatut der umzuwandelnden Gesellschaft im Inland vorzunehmenden Firmenbucheintragung.