Eine aktuelle Entscheidung des BGH gibt Anlass zur Behandlung zentraler Fragen der§§ 270, 271 HGB, die die Bestellung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers betreffen. Zunächst wird die Zulässigkeit von Beratungsleistungen des Prüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft angesprochen. Anschließend wird die Frage aufgeworfen, welche Rechtsfolgen eine Verletzung der Ausschlussgründe von§ 271 Abs 2 bis 4 HGBnach sich zieht, welche Rolle dem Ersetzungsverfahren nach§ 270 Abs 3 HGB zukommt und wie sich dieses zur aktienrechtlichen Anfechtungsklage verhält.