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Begriff „laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung“ und Nachversteuerung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2003/293RdW 2003, 352 Heft 6 v. 16.6.2003

VersStG: § 6 Abs 1a

Für die versicherungssteuerrechtliche Beurteilung ist hinsichtlich der Versicherungsdauer und der Art der Prämienzahlung die Vereinbarung laut Versicherungsvertrag maßgeblich. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann nur anhand des Vertrages beurteilt werden, um welche Art der Versicherung es sich handelt und demgemäß, welcher Steuersatz auf die Prämienzahlung anzuwenden ist.

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