VersStG: § 6 Abs 1a
Für die versicherungssteuerrechtliche Beurteilung ist hinsichtlich der Versicherungsdauer und der Art der Prämienzahlung die Vereinbarung laut Versicherungsvertrag maßgeblich. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann nur anhand des Vertrages beurteilt werden, um welche Art der Versicherung es sich handelt und demgemäß, welcher Steuersatz auf die Prämienzahlung anzuwenden ist.