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Behandlung einer fremdfinanzierten Barentnahme bei Einbringungen nach Art III UmgrStG und Zusammenschlüssen nach Art IV UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2003/292RdW 2003, 352 Heft 6 v. 16.6.2003

UmgrStG: Art III , IV , V

Hinsichtlich der Behandlung der Aufwandszinsen aufgrund einer fremdfinanzierten Barentnahme iSd § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG gehen die UmgrStR 2002 bei Einbringungen von der Abzugsfähigkeit aus, während sie bei Zusammenschlüssen und Realteilungen im Hinblick auf das bei der Beziehung zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter fehlende Trennungsprinzip das Abzugsverbot vorsehen. Diese Interpretation entspricht der bisherigen Auffassung des BMF.

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