vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sind Rechnungsabgrenzungen gemäß § 4 Abs 1 EStG verpflichtend?

SteuerrechtDr. Erich NovacekRdW 2003/289RdW 2003, 347 Heft 6 v. 16.6.2003

„Nach der hL kann der Steuerpflichtige (bei) der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs 1frei wählen, ob er Rechnungsabgrenzungsposten bildet.“1)1)Zorn, Tendenzen des VwGH zum Maßgeblichkeitsprinzip, in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny (Hrsg), Die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnermittlung für das Steuerrecht (kurz: Ausführungen von Zorn) 191 unter Hinweis ua auf Doralt, EStG § 4 Tz 42. Diese Auffassung wird als nicht überzeugend abgelehnt und „auch für den§ 4 Abs 1 EStG-Gewinnermittlerein Zwang zur Bildung von Rechnungsabgrenzungen“ angenommen2)2)Hirschler, Maßgeblichkeitsprinzip und Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG, in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny (Hrsg), aaO (kurz: Ausführungen von Hirschler) 167; glA Zorn (aaO192).. Den diesbezüglichen Argumenten wurde widersprochen3)3)Gassner, Argumente für ein neues Maßgeblichkeitsprinzip, in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny (Hrsg), aaO 283 ff (kurz: Gassner, Beitrag „Maßgeblichkeitsprinzip“).. Die Frage, ob bei der Gewinnermittlung gem§ 4 Abs 1 EStGRechnungsabgrenzungen gebildet werden müssen, soll daher neuerlich geprüft werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!