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Umsatzsteuer: Finanzordnungswidrigkeit wegen Rechnungsmängeln?

SteuerrechtMag. Dr. Oliver Kempf, Mag. Dr. Helmut SchuchterRdW 2003/290RdW 2003, 350 Heft 6 v. 16.6.2003

Nach Auffassung des BMF erfüllt das vorsätzliche Nichtbeachten von Rechnungsmerkmalen iSd§ 11 UStGden Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit. Da zumindest§ 11 Abs 1 UStGkeine abgabenrechtliche Verpflichtung zur Belegerteilung vorsieht, ist diese undifferenzierende Sichtweise nicht haltbar.

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