Leasingraten für ein ausschließlich betrieblich geleastes Fahrzeug sind ab dem Zeitpunkt eines privat veranlassten Totalschadens am Fahrzeug keine Betriebsausgaben.
Ein Fahrzeug war von einem Unternehmer für betriebliche Zwecke geleast. Die Leasingsraten waren in vollem Umfang Betriebsausgabe, die enthaltene USt war als Vorsteuer abziehbar.