ASVG: § 227a Abs 2 Z 6
Das Ausmaß der rechtlichen Bindung zum Kind stellt hinsichtlich des zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung (PV) berechtigten Personenkreises ein durchaus sachliches Kriterium dar. Die vom Gesetzgeber in § 227a Abs 2 Z 6 ASVG für Pflegekinder vorgenommene zeitliche Beschränkung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist daher nicht unsachlich.