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Beinhaltet die Freizügigkeit nach Art 39 EGV eine Maximalgehaltsgarantie?

ArbeitsrechtDr. Reinhold BeiserRdW 2003/277RdW 2003, 330 Heft 6 v. 16.6.2003

Die besondere Dienstalterszulage nach§ 50a Gehaltsgesetzist Ausgangspunkt eines spektakulären Amts- und Staatshaftungsprozesses gegen die Republik Österreich: Generalanwalt Philippe Léger vermutet eine Verletzung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer aufgrund einer schuldhaft unvertretbaren Rechtsauffassung eines österreichischen Höchstgerichtes. Der Autor teilt die Auffassung des Generalanwaltes zur Staatshaftung im Allgemeinen, sieht jedoch im speziellen Anlassfall der besonderen Dienstalterszulage eine vertretbare Rechtsauffassung des österreichischen Höchstgerichtes und verneint somit eine nach Art 39 EGV verbotene Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern.

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