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Ertragsteuerliche Behandlung von eigenen Anteilen im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft

SteuerrechtWP/StB Dr. Christian LudwigRdW 2003/238RdW 2003, 288 Heft 5 v. 16.5.2003

Anders als Personengesellschaften können Kapitalgesellschaften eigene Anteile erwerben. Dies ergibt sich aufgrund der Verkehrsfähigkeit von Aktien und GmbH-Anteilen. Erwirbt eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile, stellt sich die Frage, ob diese eigenen Anteile als gesondert zu bewertende Wirtschaftsgüter gelten oder ob sie einen Korrekturposten zum Eigenkapital darstellen1)1) Dieser Doppelcharakter von eigenen Anteilen zeigt sich beispielsweise bei der Behandlung von eigenen Anteilen von Tochterunternehmen bei der Kapitalkonsolidierung, die je nach Zweckbestimmung als Vermögensgegenstände auszuweisen sind oder Korrekturposten zum Eigenkapital darstellen. Als weiteres Beispiel kann § 229 Abs 1 HGB herangezogen werden, wonach eigene Anteile unter bestimmten Bedingungen im Eigenkapital zu saldieren sind..

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