Zahlt ein Dienstnehmer Bezüge zurück, die er zu Unrecht bezogen hat, und übersteigen sie die Einnahmen, kann der Dienstnehmer den Verlust mit späteren Einnahmen nicht ausgleichen. Ein aktueller Fall zeigt die verfassungsrechtliche Problematik.
Zahlt ein Dienstnehmer Bezüge zurück, die er zu Unrecht bezogen hat, und übersteigen sie die Einnahmen, kann der Dienstnehmer den Verlust mit späteren Einnahmen nicht ausgleichen. Ein aktueller Fall zeigt die verfassungsrechtliche Problematik.