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Kein Verlustvortrag bei Diensteinkünften?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2003/237RdW 2003, 287 Heft 5 v. 16.5.2003

Zahlt ein Dienstnehmer Bezüge zurück, die er zu Unrecht bezogen hat, und übersteigen sie die Einnahmen, kann der Dienstnehmer den Verlust mit späteren Einnahmen nicht ausgleichen. Ein aktueller Fall zeigt die verfassungsrechtliche Problematik.

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