Die Berufungsbehörden entwickeln ein neues Selbstbewusstsein. Sie stellen sich gegen ein vom BMF vorgegebenes Gesetz, wenn sie in der Steuerbegünstigung eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten bestimmter Unternehmer erblicken.
Die Berufungsbehörden entwickeln ein neues Selbstbewusstsein. Sie stellen sich gegen ein vom BMF vorgegebenes Gesetz, wenn sie in der Steuerbegünstigung eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten bestimmter Unternehmer erblicken.