Im ersten Teil (siehe RdW 2003/103, S. 129) wurde das Verhältnis der Zuständigkeitsregelungen der CMR zu denen des österreichischen Rechts, einschließlich der Bestimmungen der EuGV-VO bzw des LGVÜ/EuGVÜ, behandelt. In diesem Teil wird die Frage der Wirksamkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen, insbesondere über§ 65 AÖSp, sowie die Frage behandelt, ob eine negative Feststellungsklage in einem CMR-Mitgliedstaat eine nachfolgende Leistungsklage in einem anderen CMR-Mitgliedstaat ausschließt.