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IESG-Sicherung von Reisekosten

RdW aktuellRdW 2003/148dRdW 2003, 177 Heft 4 v. 15.4.2003

Die 6-Monats-Begrenzung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld erstreckt sich auch auf Taggelder, Nächtigungsgelder, Reisekosten und Diäten, also Aufwandsentschädigungen im weiteren Sinn. Diese können nicht als sonstige Ansprüche iSd § 1 Abs 2 Z 3 IESG gegen den Arbeitgeber zeitlich unbeschränkt rückwirkend geltend gemacht werden.

( OGH 19.12.2002 , 8 Ob S 208/02z )

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