Als die Fernabsatz-RL der EU (RL 97/7/EG vom 20. 5. 1997), welche den Schutz der Konsumenten bei „Fernabsatz-Verträgen“ zum Ziel hat, erlassen wurde, sind Finanzgeschäfte bewusst ausgenommen worden, um diese aufgrund ihrer Besonderheiten gesondert zu regeln, womit bis dato für Konsumenten ein entsprechender EU-weiter Schutz im Wesentlichen, abgesehen von einzelnen Bestimmungen im österreichischen BWG, VAG und WAG, fehlte. Diese „Lücke“ soll mit der neuen RL der EU für Finanzdienstleistungen im Fernabsatz an Verbraucher geschlossen werden.