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Neue Rechtsgrundlagen für Adressverlage und Direktmarketingunternehmen

WirtschaftsrechtDr. Claudia Rosenmayr-KlemenzRdW 2003/150RdW 2003, 180 Heft 4 v. 15.4.2003

Das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden, BGBl I 2002/111, brachte ab erstem August 2002 auch neue rechtliche Rahmenbedingungen für „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“1)1) Die neue Regelung des § 151 GewO löst Ihre Vorgängerbestimmung, den § 268 GewO, ab. Zu § 268 GewO vgl Duschanek, Neue Rechtsgrundlagen für Direktwerbung, ecolex 1994,647.. Der nachfolgende Beitrag bietet eine erläuternde Darstellung der neuen Rechtslage2)2) Die Regelung basiert auf einem erst in 2. Lesung eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann und Kollegen zur RV 1117 BlgNR 21. GP idF des Berichts des Wirtschaftsausschusses (1149 BlgNR 21. GP), AA-233 (21. GP); im Folgenden AA-233..

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