Das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden, BGBl I 2002/111, brachte ab erstem August 2002 auch neue rechtliche Rahmenbedingungen für „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“1). Der nachfolgende Beitrag bietet eine erläuternde Darstellung der neuen Rechtslage2).