EStG: § 2 Abs 2a
Das BMF teilt mit, dass fremdfinanzierte Rentenversicherungsverträge laut Modellbeschreibung im Einkommensteuerprotokoll 2001, bei denen der Abschluss des Rentenversicherungsvertrages nach dem 31. 7. 2002 erfolgt, iSd Rz 165 EStR 2000 - losgelöst von den Verhältnissen des Einzelfalles - stets als Beteiligungen iSd § 2 Abs 2a EStG 1988 anzusehen sind, bei denen die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht.