Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz enthält auch Änderungen des Finanzstrafgesetzes. Im Folgenden werden die Neuerungen bei den Berufungssenaten in Finanzstrafsachen im unabhängigen Finanzsenat, die Abgrenzung zwischen Senats- und Einzelentscheidungen sowie Änderungen im Verfahrensablauf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Amtsbeauftagten, dem neuen Abstimmungsmodus im Senat und den Ablehnungsbestimmungen behandelt, und schließlich die Änderungen und Aufhebungen von Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens.