EStG: § 14 UmgrStG: Art IV
Bei einer Teilvermögensübertragung unter Mitübertragung eines Teils der Belegschaft und damit unter Mitübertragung eines Teils der Jubiläumsgeldrückstellung geht auch ein entsprechender Teil des steuerneutralen Sockelbetrages auf den Rechtsnachfolger über (vgl Rz 3442 EStR 2000).
BMF, 15. November 2002