Die bescheidmäßig festgesetzte Schenkungssteuer wird gem § 24 Abs 5 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Nachträglich kommt es zu einer Änderung der Schenkungssteuervorschreibung. Was passiert nun mit dem ESt-Bescheid?
Die bescheidmäßig festgesetzte Schenkungssteuer wird gem § 24 Abs 5 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Nachträglich kommt es zu einer Änderung der Schenkungssteuervorschreibung. Was passiert nun mit dem ESt-Bescheid?