Eine Betätigung wechselt von Liebhaberei zur Einkunftsquelle (Änderung der Bewirtschaftungsart). Offen ist die Behandlung der vor dem Wechsel angefallenen Aufwendungen, soweit sie die Voraussetzung für die spätere Gewinnerzielung sind.
Eine Betätigung wechselt von Liebhaberei zur Einkunftsquelle (Änderung der Bewirtschaftungsart). Offen ist die Behandlung der vor dem Wechsel angefallenen Aufwendungen, soweit sie die Voraussetzung für die spätere Gewinnerzielung sind.