Von Zahlungen, die nach der Betriebsaufgabe eingehen, kann kein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs 1 EStG geltend gemacht werden.
Von Zahlungen, die nach der Betriebsaufgabe eingehen, kann kein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs 1 EStG geltend gemacht werden.