In einer rezenten Entscheidung1) hat jüngst der 4. Senat des OGH zu mehreren dogmatischen Zweifelsfragen Stellung bezogen, die durch den zwischen Verbraucherschutzverbänden und Banken tobenden „Zinsenkrieg“ aufgeworfen wurden. Die sehr gründlich argumentierte Entscheidung bringt in vielen Punkten wichtige Klärungen. Eine Überlegung des Höchstgerichts erscheint allerdings nicht restlos überzeugend. Sie betrifft die Konsequenzen, die an die Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln wegen Verstoßes gegen§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG(idF vor der KSchG-Novelle 1997) zu knüpfen sein sollen.