vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Lohnsteuerhaftung bei bloßer Forderungsabschreibung eines Dienstgeberdarlehens

RdW aktuellRdW 2003/595dRdW 2003, 681 Heft 12 v. 15.12.2003

Die Teilwertabschreibung einer als uneinbringlich angesehenen Forderung aus einem Arbeitnehmerdarlehen durch den Arbeitgeber kann für sich allein noch nicht als Verzicht auf die Darlehensforderung und somit als Vorteilszuwendung an den Arbeitnehmer gewertet werden, wenn dieser keine Kenntnis davon gehabt hat, dass das ihm gewährte Darlehen als uneinbringlich ausgebucht worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!