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Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden - Ende des Abenteuers?

WirtschaftsrechtIngrid BläumauerRdW 2003/600RdW 2003, 692 Heft 12 v. 15.12.2003

Nach der Entscheidung des EuGH im Verfahren Simone Leitner/TUI Deutschland schien Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude fast sicher. Die Autorin befasste sich bereits in ihrem Betrag Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude - ein Rechtsabenteuer1)1) RdW 2002, 271 ff., mit den Fragen, die dieser Schadenersatzanspruch für den Praktiker aufwirft. Am 1. 1. 2004 soll§ 31e Abs 3 KSchGin Kraft treten. Sind damit alle Probleme gelöst?

Wien

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