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Anmerkungen zur „unordentlichen“ HauptversammlungZum Beitrag von Hermann Wenusch

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. , Christian NowotnyRdW 2003/598RdW 2003, 689 Heft 12 v. 15.12.2003

Im Folgenden soll der Beitrag vonH. Wenusch um zwei Anmerkungen erweitert werden: Entgegen der Ansicht vonH. Wenuschstellt die Subtraktionsmethode ein zulässiges Verfahren dar, insofern sichergestellt ist, dass im Protokoll sowohl die Nein-Stimmen als auch die Stimmenthaltungen aufgenommen werden. Ebenso schadet die Unterzeichnung des Teilnehmerverzeichnisses vor dem ersten Abstimmungsvorgang dann nicht, wenn dieses während der Abstimmungsvorgänge fortgeführt und am Ende der Hauptversammlung vom Vorsitzenden unterschrieben wird.

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