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Pippig versus Hartlauer1)1)1) EuGH 8. 4. 2003, Rs C-44/01 . Die Entscheidung kann im Internet unter www.curia.eu.int abgerufen werden und wurde auch in wbl 2003/128, EuZW 2003, 377 ff, GRUR Int 2003, 742 ff und EWS 2003, 230 ff veröffentlicht. Vgl dazu auch Handig, EuGH zur vergleichenden Werbung - „Pippig Augenoptik“, ecolex 2003, 467 ff; Ohly, Irreführende vergleichende Werbung. Anmerkung zu EuGH „Pippig Augenoptik/Hartlauer“, GRUR 2003, 642 ff. EuGH klärt offene Fragen hinsichtlich vergleichender Werbung

WirtschaftsrechtSusanne AugenhoferRdW 2003/596RdW 2003, 682 Heft 12 v. 15.12.2003

Das Vorabentscheidungsverfahren Pippig versus Hartlauer bot dem EuGH Gelegenheit, einige offene, in der Literatur umstrittene Fragen hinsichtlich der in der RL 97/55/EG 2)2)RL 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. 10. 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung, ABl L 290/18 vom 23. 10. 1997. geregelten vergleichenden Werbung zu klären.

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