Auch wenn in § 67 Abs 11 EStG (Veranlagung von Arbeitnehmern) Abs 12 nicht ausdrücklich angeführt ist, so hat dennoch bei der Veranlagung von Grenzgängern bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen.
VwGH 07.10.2003 , 2000/15/0014