Das Vorabentscheidungsverfahren Pippig versus Hartlauer bot dem EuGH Gelegenheit, einige offene, in der Literatur umstrittene Fragen hinsichtlich der in der RL 97/55/EG 2) geregelten vergleichenden Werbung zu klären.
Das Vorabentscheidungsverfahren Pippig versus Hartlauer bot dem EuGH Gelegenheit, einige offene, in der Literatur umstrittene Fragen hinsichtlich der in der RL 97/55/EG 2) geregelten vergleichenden Werbung zu klären.