Die jüngste Diskussion zum Unvereinbarkeitsgesetz, das unter anderem die Offenlegungspflicht von „Anteilsrechten“ an Unternehmen vorsieht, hat gezeigt, dass der Unterschied zwischen „Anteilen“ und „Beteiligungen“ nicht allgemein bekannt ist. -- Das EStG trägt zu dieser Begriffsverwirrung bei.