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„Anteile“ und „Beteiligungen“ -- der kleine Unterschied

Steuerrechto. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2003/590RdW 2003, 679 Heft 11 v. 17.11.2003

Die jüngste Diskussion zum Unvereinbarkeitsgesetz, das unter anderem die Offenlegungspflicht von „Anteilsrechten“ an Unternehmen vorsieht, hat gezeigt, dass der Unterschied zwischen „Anteilen“ und „Beteiligungen“ nicht allgemein bekannt ist. -- Das EStG trägt zu dieser Begriffsverwirrung bei.

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