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Körperschaftsteuer und Gesellschaftsteuer von aus Nicht-EU-Staaten zugezogenen Kapitalgesellschaften

SteuerrechtDr. Erich NovacekRdW 2003/589RdW 2003, 677 Heft 11 v. 17.11.2003

Nach Ergehen des EuGH-Urteils Überseering1)1)Rs C-208/00 vom 05.11.2002. sollte die Diskussion über die Auswirkungen des Centros-Urteils auf Sitztheorie-Staaten und über die Richtigkeit der diesem Urteil folgenden Judikatur des OGH beendet und die Rechtsfähigkeit von aus EU-/EWR-Staaten zugezogenen Kapitalgesellschaften unbestritten sein2)2) Handig, EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, ecolex 2003, 87 ff; vgl auch Hack, Die Sitztheorie nach dem EuGH-Urteil Überseering, GesRZ 2003, 29 ff., auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen sind dahin gehend geklärt, dass die „Wechselbalglehre“3)3) Forsthoff, Internationales Gesellschaftsrecht im Umbruch, DB 2003, 979 ff; vgl Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Die Körperschaftsteuer -- KStG 1988 (Stand Juni 1997) § 9 Tz 23.4. für solche Kapitalgesellschaften abgelehnt und deren Körperschaftsteuersubjektivität bejaht wird4)4) Aigner/Kofler, Ertragsteuerliche Konsequenzen aus Überseering, ecolex 2003, 81 ff; KStR 2001, Rz 375..

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