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Landwirte in Konkurrenz zu Gastwirten, Bäckern und Fleischern

SteuerrechtRdW 2003/583RdW 2003, 666 Heft 11 v. 17.11.2003

Der VwGH ordnete in bestimmten Bereichen Buschenschank und Bauernmarkt den gewerblichen Einkünften zu.

Gegenstand der Beschwerde war ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Buschenschank (Most!), Herstellung von Brot aus eigenem Getreide, Herstellung von Wurst und Speck und Verkauf dieser Waren sowie von Fleisch am Bauernmarkt.

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