Erstreckt sich ein Prozess auf betriebliche und auf private Schulden bzw (Gegen-) Forderungen, kommt es darauf an, welche Forderungen bzw Schulden tatsächlich strittig sind. Anhand der strittigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist zu beurteilen, ob die Prozesskosten Betriebsausgaben darstellen.