Zielsetzung des UmgrStG ist es, die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Steuerbelastung zu ermöglichen; wirtschaftlich erforderliche Anpassungen sollen „steuerlich nicht behindert werden“ (Beiser, Steuern 167;Doralt, ÖStZ 2002/266). Rechtsformänderungen nur zur Erzielung von Steuervorteilen sind in der steuerpolitischen Aufgabenstellung des UmgrStG nicht gedeckt.