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Wertpapierdienstleister unterliegen nicht der Mitteilungspflicht nach § 109a EStG 1988

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/484RdW 2002, 512 Heft 8 v. 15.8.2002

§ 109a EStG

Das Bundesministerium für Finanzen teilt zur Mitteilungspflicht nach § 109a EStG 1988 in Bezug auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen iSd § 19 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bzw deren Subvermittler (§ 19 Abs 2a WAG) mit:

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