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Siebenjahresfrist gemäß § 37 EStG 1988 im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/483RdW 2002, 512 Heft 8 v. 15.8.2002

§ 37 EStG
Art IV UmgrStG

An Pkt 9 der Erstinformation zu Art IV UmgrStG vom 19. 3. 1992, SWK A I 148, bzw der Anfragebeantwortung des BMF vom 30. 6. 1992, SWK A I 256, hat sich nichts geändert. Danach erstreckt sich die Rückwirkungsfiktion auf alle am Zusammenschluss Beteiligten bzw wird die Siebenjahresfrist für übertragene Betriebe durch den Zusammenschlussstichtag nicht unterbrochen. Die Anfragebeantwortung vom 7. 9. 2001, ecolex 945, ist insofern missverständlich formuliert, als es in der Anfrage um den Beginn der Siebenjahresfrist für den sich am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers als atypischer stiller Gesellschafter Beteiligenden ging, für den die Siebenjahresfrist mit Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages zu laufen beginnt. Für den Einzelunternehmer kommt es somit durch den Zusammenschluss mit Buchwertfortführung zu keinem Neubeginn der Siebenjahresfrist.

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