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Anwendung der Handelsvertreterpauschalierung auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/434RdW 2002, 446 Heft 7 v. 15.7.2002

§ 17 EStG 1988, VO BGBl II 2000/95

Die Handelsvertreterpauschalierungsverordnung BGBl II 2000/95 ist gem ihrem § 1 bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter iSd Handelsvertretergesetzes 1993 anzuwenden. Die Tätigkeit des Handelsvertreters besteht gem § 1 Handelsvertretergesetz darin, Geschäfte, ausgenommen über unbewegliche Sachen, im Namen eines anderen (Unternehmer), von dem man dazu ständig betraut ist, zu vermitteln oder abzuschließen, wobei diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausgeübt wird.

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