§ 14 EStG 1988
Zur Rechtsfrage der Wertpapierdeckung von umgründungsbedingt übertragenen Vorsorgen iSd § 14 EStG 1988 teilt das BMF mit, dass Rz 3359 EStR 2000 davon ausgeht, dass beim Rechtsnachfolger einer Umgründung eine Wertpapierunterdeckung nicht vorliegt, wenn mit den übertragenen Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgeldern oder Pensionen kein oder kein ausreichender Wertpapierbestand mit übertragen wird. Die erforderliche Deckung ist erstmalig an jenem Tag erforderlich, an dem der übertragende Unternehmer die Wertpapierdeckung ohne Umgründung hätte herstellen müssen, wobei als Bemessungsgrundlage der Vorjahresstand oder bei einem vom Regelbilanzstichtag abweichenden Umgründungsstichtag der in dem auf diesen Zwischenstichtag erstellten Zwischenabschluss ausgewiesene Stand maßgebend ist.