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Überblick über die Neuregelungen durch das betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz

Abfertigung NeuSabine Kristen, Winfried Pinggera, Rosemarie SchönRdW 2002/389RdW 2002, 386 Heft 7 v. 15.7.2002

Die Sozialpartner haben sich am 22. 10. 2001 auf 14 Eckpunkte der „Abfertigung Neu“ geeinigt1)1) Vgl oV, „Abfertigung Neu“ - Die 14 Eckpunkte der Sozialpartnereinigung, ZAS 2002, 30 ff.. In den Folgemonaten wurden die 14 Eckpunkte mit Vertretern der fachzuständigen Ressorts diskutiert und präzisiert sowie die Details der Neuregelung ausgearbeitet. Am 14. 5. 2002 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) beschlossen2)2) 1131 BlgNR XXI GP.. Die Behandlung im Sozialausschuss erfolgte am 6. 6. 20023)3) Siehe dazu den Ausschussbericht, 1176 BlgNR XXI GP., der Beschluss im Nationalrat am 12. 6. 2002 einstimmig. Mit 1. 7. 2002 tritt das BMVG nunmehr samt umfangreichen Nebengesetzen in Kraft. Der nachfolgende Beitrag stellt die Motive für die Reform des Abfertigungsrechts sowie die Eckpunkte der Neuregelung dar.

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