Die Sozialpartner haben sich am 22. 10. 2001 auf 14 Eckpunkte der „Abfertigung Neu“ geeinigt1). In den Folgemonaten wurden die 14 Eckpunkte mit Vertretern der fachzuständigen Ressorts diskutiert und präzisiert sowie die Details der Neuregelung ausgearbeitet. Am 14. 5. 2002 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) beschlossen2). Die Behandlung im Sozialausschuss erfolgte am 6. 6. 20023), der Beschluss im Nationalrat am 12. 6. 2002 einstimmig. Mit 1. 7. 2002 tritt das BMVG nunmehr samt umfangreichen Nebengesetzen in Kraft. Der nachfolgende Beitrag stellt die Motive für die Reform des Abfertigungsrechts sowie die Eckpunkte der Neuregelung dar.