Der Nationalrat hat am 20. 3. 2002 das neue Vereinsgesetz 2002 1) beschlossen, welches gem§ 33 Abs 1 2) mit 1. 7. 2002 in Kraft tritt. Die Kundmachung des Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt3) am 26. 4. 2002 erfolgt. Mit dem neuen Gesetz wird den Forderungen nach einem Vereins-Privatrecht4) entsprochen, musste doch bisher in vielen Rechtsfragen mangels Grundlage im Vereinsgesetz 1951 auf gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zurückgegriffen werden. Das alte Vereinsgesetz 1951 wird mit dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ex lege (§ 33 Abs 1) außer Kraft treten. Im neuen Vereinsgesetz 2002 werden insbesondere bestimmte „Schwachstellen“ des alten Vereinsgesetzes 1951 (zum Großteil) beseitigt.