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Das neue Vereinsgesetz 2002

WirtschaftsrechtSiegfried LachmairRdW 2002/390RdW 2002, 392 Heft 7 v. 15.7.2002

Der Nationalrat hat am 20. 3. 2002 das neue Vereinsgesetz 2002 1)1) Regierungsvorlage 990 BlgNR 21. GP. beschlossen, welches gem§ 33 Abs 1 2)2) Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des kundgemachten VereinsG 2002 und entsprechen - bis auf den letzten Satz in § 5 Abs 4, welcher im NR am 20. 3. 2002 der RV angefügt wurde - der oben zitierten RV. mit 1. 7. 2002 in Kraft tritt. Die Kundmachung des Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt3)3) BGBl I 2002/66 vom 26. 4. 2002 (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at ). am 26. 4. 2002 erfolgt. Mit dem neuen Gesetz wird den Forderungen nach einem Vereins-Privatrecht4)4) Krejci, Neuer Start der Vereinsrechtsreform?, RdW 2001/226. entsprochen, musste doch bisher in vielen Rechtsfragen mangels Grundlage im Vereinsgesetz 1951 auf gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zurückgegriffen werden. Das alte Vereinsgesetz 1951 wird mit dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ex lege (§ 33 Abs 1) außer Kraft treten. Im neuen Vereinsgesetz 2002 werden insbesondere bestimmte „Schwachstellen“ des alten Vereinsgesetzes 1951 (zum Großteil) beseitigt.

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