Auch wenn ein Unternehmen aus dem EWR in Österreich eine Niederlassung bzw eine Tochtergesellschaft errichtet, ist dies im Firmenbuch einzutragen und hat Auswirkungen in den verschiedenen rechtlichen Bereichen wie zB im Gewerberecht oder im Sozialversicherungsrecht1). Um bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen nach Österreich diese Auswirkungen einschließlich des administrativen und finanziellen Aufwandes hintanzuhalten, sind die Grenzen und der Umfang des freien Dienstleistungsverkehrs durchaus relevant.