vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Stranded Costs“: Kein durchlaufender Posten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/387RdW 2002, 384 Heft 6 v. 15.6.2002

§ 4 Abs 3 UStG

Die Weiterverrechnung von Stranded Costs und sonstiger Zuschläge im Zusammenhang mit der Lieferung von elektrischer Energie ist ab 1. 10. 2001 in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen und nicht mehr als durchlaufender Posten zu behandeln.

BMF , 16. April 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!