Art III UmgrStG
§ 2 KStG
Die Einbringung von Betrieben gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft fällt unter Art III UmgrStG, wenn die Anwendungsvoraussetzungen des § 12 leg cit erfüllt sind. Da jeder Betrieb gewerblicher Art nach § 2 KStG 1988 ein eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt und damit auch -objekt ist, muss auch bei der Einbringung einer Mehrheit von Betrieben gewerblicher Art bei jedem Betrieb geprüft werden, ob die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind. Dazu gehört ua, dass der jeweilige Betrieb gewerblicher Art einen positiven Verkehrswert besitzt. Im Zweifel kann die zuständige Abgabenbehörde ein (begründetes) Gutachten über das Vorliegen des positiven Verkehrswertes nach der Stand-alone-Betrachtung (vgl BMF 26. 3. 1998, RdW 1998, 313) verlangen.