§ 879 ABGB
§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG
Die Kündigung eines bei einer Versicherung beschäftigten Außendienstmitarbeiters ist wirksam, wenn er bei der Einstellung die Frage nach einer ungetilgten Verurteilung wahrheitswidrig verneint hat und er tatsächlich eine nicht unerhebliche strafrechtliche Verurteilung wegen eines Suchtgiftdeliktes aufgewiesen hat.