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Wahrheitswidrige Beantwortung der Frage nach Vorstrafen im Einstellungsgespräch: Kündigung wirksam

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/370RdW 2002, 364 Heft 6 v. 15.6.2002

§ 879 ABGB

§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG

Die Kündigung eines bei einer Versicherung beschäftigten Außendienstmitarbeiters ist wirksam, wenn er bei der Einstellung die Frage nach einer ungetilgten Verurteilung wahrheitswidrig verneint hat und er tatsächlich eine nicht unerhebliche strafrechtliche Verurteilung wegen eines Suchtgiftdeliktes aufgewiesen hat.

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