§ 12 Abs 3 und 10 UStG 1994 (Rz 1991, 1995 und 2031 UStR 2000)
Ein Versicherungsvertreter vermittelt Versicherungen und hält Vorträge. 70 % der Umsätze erzielt er aus Vermittlungsprovisionen und 30 % aus Honoraren für die Vortragstätigkeit. Ein PC wird für das Unternehmen angeschafft und in der Rechnung werden 3.000 S an Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Jahr nach der Anschaffung ergibt sich folgendes Umsatzverhältnis: Versicherungsprovisionen 60 %, Honorare aus Vortragstätigkeit 40 %.